Wir helfen Ihnen
im Rahmen einer Mitgliedschaft uneingeschränkt,
wenn
  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit,
  • sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen nach § 22 Nr. 1 EStG (z.B. Renten),
  • Einkünfte aus Unterhaltsleistungen (§ 22 Nr. 1a EStG),
  • Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 5 EStG,
    (Einkünfte, die seit dem 01.01.2005 der so genannten
    nachgelagerten Besteuerung unterworfen werden)
vorliegen und keine
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielt oder umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausgeführt werden, es sei denn, die den Einkünften zugrunde liegenden Einnahmen sind nach § 3 Nr. 12, 26 oder 26a des Einkommensteuergesetzes in voller Höhe steuerfrei.

Wir helfen Ihnen auch bei
  • Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG),
  • Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG),
  • sonstigen Einkünften i. S. des § 22 EStG,
  • Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften, (§ 23 EStG)
wenn die Einnahmen daraus bei Einzelveranlagung insgesamt die Höhe von 18.000 €, im Fall der Zusammenveranlagung von 36.000 €, nicht übersteigen.
Werden die vorgenannten Bedingungen erfüllt, helfen wir Ihnen auch bei
  • Sachverhalten des Familienleistungsausgleichs (Kindergeldsachen) i.S. des EStG,
  • der Eigenheimzulage (EigZulG),
  • der Investitionszulage nach §§ 3 bis 4 des Investitionszulagengesetzes 1999,
  • der Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge nach dem AVmG,
  • der Wohnungsbauprämie nach dem WoPG
und wir
  • beantragen die Eintragung von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte,
  • berechnen vorab die zu erwartende Steuererstattung,
  • überprüfen den ergangenen Steuerbescheid des Finanzamtes,
  • legen Einspruch gegen unrichtige Steuerbescheide ein,
  • beraten über steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten für die Folgejahre
    (steuerliche Vorausplanung) u.v.a.m.
Sprechen Sie mit uns, wir informieren Sie gern und unverbindlich
über Ihre Vorteile während einer Mitgliedschaft!
Sprechzeit in der Beratungsstelle:
Nach Vereinbarung

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